AGB WASSERSKIPARK ZOSSEN/HLS SPORT GMBH

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem/der Wasserskipark Zossen/HLS Sport GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich bestätigt wird.

3. LEISTUNG

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Einzelfall kann der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Seilbahnkarten berechtigen nur zum Benutzen der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Bahn. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal- /Schüler-/Studentenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden.

3.1. 1-Stundenkarten

gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 1 Stunde.

3.2. 2-Stundenkarten

gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 2 Stunden.

3.3. Tageskarten

gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn, bei Gruppenterminen haben diese Karten keine Gültigkeit, sie sind nicht übertragbar.

3.4. Jahreskarten

Die Jahreskarten gelten während des Öffentlichen Betriebs. (siehe Öffnungszeiten, d.h. nicht bei Bahnreservierungen, Kursen, Vereinstraining, etc.). Bei nicht Einhaltung der Sicherheitsregeln und bei Verstößen gegen die Anweisungen des Bedienungspersonals kann die Jahreskarte ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnung (z.B.: Seuchengefahr) etc. können nicht beanstandet werden, oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen. Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ist nicht möglich.

3.5. Verleih

Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei Verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (s. Preisliste). Bei Verlust oder Beschädigung sind der Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparaturkosten zu zahlen.

4. BEZAHLUNG

4.1. Einzeltickets/Jahreskarten/Leihgebühren

Die Bezahlung von Einzeltickets, Jahreskarten und Leihgebühren erfolgt jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung.

4.2. Kurse

Bezahlung der Kursgebühr erfolgt durch den Kunden im Zeitpunkt der Anmeldung oder vor Beginn des Kurses.

4.3. Bahnmiete

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- Euro (brutto) je Termin fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Termin vom Veranstalter verbindlich gebucht. Der Restbetrag ist unmittelbar vor Beginn des Termins zur Zahlung fällig.

4.4. Events/Incentives

Mit Auftragsbestätigung durch den Veranstalter erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der zu erwartenden Auftragssumme. Der Restbetrag ist sofort nach Abschluss der Veranstaltung fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen, danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Kunde muss dem Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl spätestens vier Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Diese Teilnehmerzahl ist Abrechnungsgrundlage. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Überschreitungen
bis max. 5 % bedürfen keiner Absprache mit dem Veranstalter, weitergehende Überschreitungen müssen spätestens vier Tage vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter besprochen werden.

5. KÜNDIGUNG/STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

5.1. Einzeltickets/Jahreskarten/Leihgebühren

Ein Rücktritt ist nach Vertragsabschluss nicht möglich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Inhaber von Jahreskarten erhalten bei längerfristiger und durchgehender Erkrankung oder Verletzung (6 Wochen oder mehr) bei Vorlage eines Arztattests eine entsprechende Verlängerung in der Folgesaison, anteilige Rückerstattung ist nicht möglich.

5.2. Kurse

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Rücktrittsgebühren bis 14 Tage vor Kursbeginn betragen 20,- Euro, danach fällt der volle Preis an.

5.3. Bahnmiete

Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 20,- Euro pro Termin berechnet, danach fällt der volle Preis an.

5.4. Events/Incentives

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Schaden kann vom Veranstalter konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:
Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden beim Veranstalter. Bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20%. Vom 29. bis 7. Tag vor der Veranstaltungsbeginn 50%. Vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltungsbeginn 80%. Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und Nichtantritt 100%.
Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

6. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG/UMBUCHUNG DURCH DEN VERANSTALTER

Der Veranstalter kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
Der Veranstalter kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung (gelbe Karte) durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf. Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.

7. HAFTUNG

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Benutzung der Wasserskianlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten vorkommen können. Keine Haftung besteht bei Einbruch und Diebstahl. Der Veranstalter haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
Die Haftung des Veranstalters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einen durch den Veranstalter beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird. Der Kunde oder Teilnehmer des Kunden haftet für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden oder Teilnehmer des Kunden entstehen, in voller Höhe.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer der Veranstaltung gesund sind. Insbesondere versichert der Kunde, dass der Teilnehmer frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind.
Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistischer Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mögliche Beanstandungen müssen dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden

7. DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben.
Dem Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.

9. UNWIRKSAMKEIT/ SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
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